AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Event Limos Sebastian Neumann

1. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen sowie für alle damit zusammen hängenden Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Vermieter denselben schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt hat.

2. Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet die Firma Event Limos Sebastian Neumann folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:

· 30 % immer vor Antritt der Fahrt, · 50 % bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, · 100 % danach. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der tatsächliche Zugang des Stornierungsschreibens ausschlaggebend. Die Beweislast hierbei trägt der Kunde.

3. Rücktritt

Der Limousinenservice Event Limos Sebastian Neumann ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Die anfallenden Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und verstehen sich grundsätzlich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dabei wird jede angefangene Stunde in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das vereinbarte Entgelt spätestens bei der Beendigung der Fahrt fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma Event Limos Sebastian Neumann Zinsen in Höhe von 15% und Mahn-Gebühren in Höhe von € 5,00 (dies gilt für jede Mahnung).

5. Verzögerungen

Durch Verzögerungen entstandene Mehrkosten und Schäden gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die jeweilige Verzögerung beruht auf einem Verschulden der Firma Event Limos Sebastian Neumann.

6. Beförderung

Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Anweisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Anweisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der StVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers, dar, ist die Firma Event Limos Sebastian Neumann oder der Chauffeur berechtigt, diese Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Entsprechendes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle, von ihm und seinen Mitinsassen verschuldeten Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden gewünschte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind mit den Mitarbeitern der Firma Event Limos Sebastian Neumann abzustimmen. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

8. Haftung der Firma Event Limos Sebastian Neumann

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Event Limos Sebastian Neumann  zurückzuführen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

9. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Ibbenbüren.